1 Leistungsbeschreibung

1.1 Beschreibung der Einrichtung

1.1.1 Allgemeine Angaben

Leiter der Einrichtung: Frank Kröner (Dipl.-Sozialpädagoge)

Verbundeinrichtung „Falado“,

An der Jugendherberge 1

07422 Bad Blankenburg

Tel: 036741/ 586464

Fax: 036741/ 586465

Mobil: 0160/ 96742171

Träger: Pfad ins Leben e.V.


1.1.2 Profil der Einrichtung

Auch für Jugendliche, die in keine gruppenorientierte Heimeinrichtung passen, sieht §§ 34 SGB VIII alternative Möglichkeiten für eine Betreuung vor. Spätaussiedler, Ausländer, sexuell anders orientierte oder Jugendliche, die mit der Gruppensituation im herkömmlichen Heim nicht zurecht kommen, begegnen Ausgrenzung und Stigmatisierung seitens der Mitbewohner oder des Personals. Wir bieten an, diese Jugendlichen im kleinen Rahmen mit speziell ausgewählten Personal zu betreuen. Dazu werden 2 Jugendliche von einer Fachkraft bis zur Selbstständigkeit betreut. Der Betreuer ist rund um die Uhr für die Jugendlichen verantwortlich und bewohnt mit ihnen eine Dienstwohnung (Mitwohnkonzept). Der gemeinsame Wohnraum liegt im Rahmen der betriebserlaubnispflichtigen Verbundeinrichtung „Falado“, in der auch stationäre Einzelbetreuungsmaßnahmen nach § 35 SGB VIII umgesetzt werden.

Den Jugendlichen oder den Gruppen, in denen sie mit Ihrer Persönlichkeit nicht integriert werden, fehlen soziale Ressourcen. Durch die Betreuung sollen zumindest die Jugendlichen Strategien entwickeln, mit denen sie resozialisiert und in die deutsche Gesellschaft integriert werden können. Aus diesem Grunde bieten wir 1:2-Betreuungsplätze an, in denen gewollt keine Gruppensituation entsteht. Es finden aber dennoch Wechselwirkungen zwischen den Jugendlichen statt, die diese positiv verändern und auf das Leben in der Gesellschaft vorbereiten. Um den Veränderungsprozess zu ermöglichen, werden die Jugendlichen so ausgesucht, dass sie miteinander harmonieren und das Angebot speziell auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt werden.

Der Pfad ins Leben e.V., die die Trägerschaft dieser Maßnahme übernimmt wurde 2007 gegründet. Seine Wurzeln liegen in der Pfadfinderbewegung, und die Einrichtung ist durch ihre Satzung mit der Pfadfinderbewegung verbunden. Die Verbundeinrichtung „Falado“ schafft die Voraussetzung, die Vorteile einer dezentralen Kleinsteinrichtung mit den besten pädagogische Ressourcen der Pfadfinderbewegung zu verbinden. Das geschieht insbesondere in den Bereichen:

· Naturerleben

· Erlebnispädagogik/Outdoor-Events

· Nutzung von Erfahrungen aus anderen Jugendprojekten

· Integration in die Angebote und die soziale Struktur einer Jugendbewegung, die gerade im Bereich der Freizeitinhalte und in    der Drogenproblematik alternative Akzente setzt

· Soziale Vernetzung unabhängig von Entfernungen

· Erziehung zur Internationalität, Nutzung eines weltweiten Netzes von Initiativen und Einrichtungen

· Flexibilität in der Ausgestaltung der Hilfe nach den Erfordernissen der Situation des Jugendlichen

Unser Angebot gibt 7-8 Jugendlichen aus dem gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit eine langfristige Hilfe im Bereich der §§ 34 und 35 SGB VIII zu erhalten. Die Betreuung bis zur Selbstständigkeit wird angestrebt, sofern nicht die Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich ist. Je nach der individuellen Entwicklung des Einzellfalles nimmt die Betreuung Perspektivisch ab und kann bis zur ambulanten Betreuung im eigenen Wohnraum reichen. Dadurch wird der positiven Persönlichkeitsentwicklung und den wirtschaftlichen Interessen des Kostenträgers Rechung getragen.

Das Gesamtangebot des Trägers erstreckt sich auf Leistungen nach §§ 11; 12 (insbesondere internationaler Jugendaustausch), § 34 (Heimunterbringung und sonstige betreute Wohnform) und § 35 (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung). Die Verbundeinrichtung „Falado“ ist, genau wie eine ähnlich strukturierte Einrichtung in Sibirien, Teil des Gesamtkonzeptes der ISPE. Durch „Falado“ wird die Weiterbetreuung der Jugendlichen nach dem Auslandsaufenthalt abgedeckt und eine 1:2 Betreuung für stigmatisierte junge Menschen angeboten. Die Kinder und Jugendlichen aus den Maßnahmen nach § 34 und § 35 SGB VIII werden integrativ an den Veranstaltungen nach §11 und § 12 beteiligt.

Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wird im Bereich der Angebote nach § 11 und § 12 SGB VIII im Rahmen der üblichen Möglichkeiten wahrgenommen. Insbesondere haben dort tätige Mitarbeiter die Möglichkeit, sich an die Fachkräfte die im Rahmen der ISPE tätig sind, zu wenden und sich über die Notwendigkeit weitere Schritte zu beraten. Im Bereich des §§ 34 und 35 SGB VIII ist bereits ein Maximum an Hilfeleistung gegeben, so dass sich dort die Verantwortung der Fachkräfte insbesondere auf die Gestaltung der Kontakte zur Herkunftsfamilie bezieht. In der Hilfeplanung werden die Aspekte des § 8a SGB VIII vom Träger eingebracht und berücksichtigt.


2 Beschreibung der Grundleistungen gemäß dem SGB VIII

2.1 Benennung der einzelnen Hilfeformen

In der Verbundeinrichtung werden 10 dezentrale stationäre Vollzeitplätze eingerichtet nach den §§ 34 und 35 SGB VIII eingerichtet. Die Betreuung wird 1:1 oder 1:2, im eigens dafür angemieteten Wohnraum durchgeführt. Bei Bedarf kann die Platzzahl ohne Auswirkungen auf Leistung und Preis pro Platz auf bis zu 20 erweitert werden Eine Reduzierung der Betreuungsintensität bei Beibehaltung der Betreuungsform ist perspektivisch möglich und vorgesehen. Für junge Volljährige können ambulante Betreuungsformen nach § 35 den Übergangsbereich zwischen Hilfe und Selbstständigkeit begleiten. Dabei wird der Einzelbezug beibehalten und personelle Kontinuität angestrebt.


2.2 Darstellung der Hilfeform

2.2.1 Kurzbeschreibung der Hilfeform

Stigmatisierte und verhaltensauffällige Jugendliche, mit denen wir vorrangig arbeiten, brauchen ein soziales Umfeld in dem sie so akzeptiert werden wie sie sind. Dieses Umfeld muss stabil und überschaubar sein. Sie brauchen Kontakte zu Gleichaltrigen, die sie nicht ausgrenzen sondern integrieren und nicht in ihre Problematik zurück fallen lassen. Ab dem 16. Lebensjahr bekommen die Jugendlichen je nach Einzellfall die Möglichkeit sich auf ein Leben in Selbstständigkeit vorzubereiten.

Wichtige Ressourcen im Entwicklungsprozess sind die enge Beziehung zum Betreuer und die Wechselwirkungen zwischen den Jugendlichen. Der Betreuer ist für seine Klienten verantwortlich und plant seinen Betreuungsaufwand flexibel nach den Bedürfnissen der Jugendlichen. Dieser Ansatz wird durch eine Mitwohnsituation unterstützt.

Kooperation und Arbeitsteilung im Betreuerteam sind eine mögliche konstruktive Option, keine arbeitsorganisatorische Notwendigkeit. Die Zusammenarbeit der einzelnen Betreuer mit den Mitarbeitern der Geschäftstelle ist jedoch unumgänglich. Der Einzelbetreuer wird durch den Einrichtungsleiter beraten und ggf. auch vertreten. Insofern wird auch ein persönlicher Bezug des Jugendlichen zum Einrichtungsleiter gezielt hergestellt.

Die Integration in andere soziale Netze, die nicht zur Erziehungshilfe gehören, schaffen dem Betreuer perspektivisch den persönlichen Freiraum, der zur dauerhaften Erfüllung seiner Aufgaben braucht.

Die Betreuung findet einzeln oder in zweier Wohngruppen statt. Dadurch sind die Jugendlichen nicht den belastenden Gruppensituationen aufgesetzt. Sie haben die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen ihre Probleme zu bearbeiten. Dennoch entstehen zwischen den Betreuten Wechselwirkungen, die den Entwicklungsprozess unterstützen sollen. Aus diesem Grunde ist es wichtig die Jugendlichen, die eine Wohnung teilen genau aufeinander abzustimmen und deine gemeinsame Probephase durch zu führen, in der sich die Jugendlichen und der Betreuer kennen lernen können und entscheiden ob eine gemeinsame Arbeit möglich ist.

Weiterhin soll das soziale Miteinander von Klienten und Betreuer den Jugendlichen Kompetenzen vermitteln, die ihnen helfen, sich langfristig in Gruppensituationen zurecht zu finden und mit Mobbing und Ausgrenzung umzugehen. Die Gruppensituation wird bewusst auf Schule, Ausbildung oder Praktikum reduziert um den Jugendlichen die Alltagsbewältigung zu erleichtern.

2.2.2 Ziel der Hilfe

Die Hilfe wird Jugendlichen angeboten, die in Heimeinrichtungen Ausgrenzung und Stigmatisierung seitens ihrer Mitbewohner und teilweise auch des Personals erfahren oder die mit Gruppensituationen nicht zurecht kommen.

Ziel soll es sein, mittels langfristiger, nachhaltiger Betreuung die Fähigkeiten und Motivation zu einer gezielten und selbst verantworteten Lebensplanung und ihrer Umsetzung im gesellschaftlichen Kontext zu vermitteln. Die Jugendlichen sollen dauerhaft am neuen Lebensort integriert und dort auch verselbständigt werden. Dabei wird der Entwicklung beruflicher Perspektiven oberste Priorität eingeräumt.

2.2.3 Personenkreis, Zielgruppe der Hilfe

Es können 10, bei Erweiterung bis zu 20 Jugendliche (Mädchen und Jungen) ab 12 Jahren in der Einrichtung bis zur Selbständigkeit betreut werden. Dabei wird bei der individuellen Gestaltung der einzelnen Plätze der altersmäßigen Spezifik Rechnung getragen.

Die Betreuung im Projekt ist sinnvoll, wenn

· Das Kind/der Jugendliche den Willen erklärt, sein Leben umfassend positiv zu verändern

· Vorhandene Sekundärproblematik (Drogen, Kriminalität) nicht den Erfolg der Maßnahme infrage stellt

· Das Kind/der Jugendliche die soziale Kompetenz hat, sich zeitweise in Gruppenstrukturen im Bereich von Schule und Freizeitgestaltung mit „normalen“ Jugendlichen einzufügen

· Das Kind/der Jugendliche einer regelmäßigen verpflichtenden Tätigkeit (Schule/Ausbildung/Arbeit) nachgeht bzw. nachgehen kann

Das Kind/der Jugendliche muss die Maßnahme als Chance für sich begriffen haben.


Spezielle Gründe für eine Betreuung in der Einrichtung können sein:

· Ausgrenzung in anderen gruppenstrukturierten Jugendhilfeeinrichtungen aufgrund von Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung

· Weiterbetreuung nach einem Auslandsaufenthalt

· Keine Grundlage für Rückführung in die Herkunftsfamilie auf lange Sicht.

· Für Gruppen nicht ausreichende soziale Kompetenz

· Gestörtes Vertrauensverhältnis, permanente Konflikte mit erwachsenen Betreuungspersonen

2.2.4 Leistungsinhalte

Die Jugendlichen werden einzeln oder zu zweit mit einem Betreuer in einer speziell für diesen Zweck angemieteten Wohnung untergebracht. Sie werden mit allem ausgestattet, was „normalen“ Gleichaltrigen zur Verfügung steht. Alle Betreuungsinhalte orientieren daran, ein möglichst der Lebensnormalität Gleichaltriger entsprechendes Lebensgefühl zu vermitteln.

Die Jugendlichen werden so ausgesucht, dass sie zusammen passen und ein Zusammenleben möglich ist. Im Alltag wirkt nicht nur der Betreuer, sondern auch die Jugendlichen gegenseitig aufeinander. Unter anderem durch diese Wechselwirkung sollen die Jugendlichen soziale Kompetenzen entwickeln, die ihnen langfristig eine Integration in die Gesellschaft ermöglichen.

Dabei wird aufgrund des spezifischen Hilfebedarfes bewusst auf eine räumliche Integration in die Familie des Betreuers verzichtet, da so ein auf den Betreuungsfall zugeschnittenes Konzept möglich ist und sich die Hilfeempfänger auch im Mittelpunkt der Bemühungen sehen. Außerdem kann nur so eine Wohnraumkontinuität auch für die Zeit nach der Hilfe gesichert werden.

Die Leistung besteht insbesondere in der permanenten Ansprechbarkeit derselben Betreuungsperson, welche auch die zeitlichen Ressourcen zur Auseinandersetzung mit den auftretenden Konflikten hat. Selbstverständlich werden aufgrund der fehlenden sozialen Ressourcen bei Einbindung in ein „normales“ Umfeld vermehrt Konflikte und Fehlschläge auftreten, die es dann aufzuarbeiten gilt. Dabei wird dieses Konfliktpotential im Sinne einer positiven Entwicklung bewusst in Kauf genommen und pädagogisch genutzt. Die Alltagsstrukturierung richtet sich nach diesem Prinzip und wird durch Schule/Ausbildung/berufsorientierendes Vollzeitpraktikum geprägt.

Der Träger bringt den jungen Menschen Idealerweise in einem Regelschulangebot unter, auch wenn vorher ein Förderbedarf bzgl. Verhaltens festgestellt wurde. Anschließend legt der Träger großen Wert auf die Findung eines betrieblichen Ausbildungsplatzes, mögl. in einem überschaubaren Familienbetrieb. Berufsfördernde Maßnahmen werden nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen, da die fehlende Gruppenkompetenz zusammen mit der sozialen Negativzusammensetzung solcher Gruppen einen Rückfall in alte Verhaltensproblematiken nach sich ziehen kann. Der Träger setzt eher auf individuelle Langzeitpraktika in Kleinbetrieben, die optional in einer Ausbildung münden.

Es wird je nach Einzelfall versucht, die Jugendlichen in einer verbandlichen Freizeitgestaltung unterzubringen. Hier bekommen sie die Möglichkeit in Gruppen integriert zu werden und dort positive Erfahrungen zu machen. Gemeinsame Interessen verbinden die Mitglieder, so dass hier meist kein Wert auf Hautfarbe, Religion oder Sexualität gelegt wird. Vielmehr zählen gemeinsame Erlebnisse und die Bewältigung von Herausforderungen. Positive Erfahrungen im Verein oder in der Sportgruppe sollen den Jugendlichen den Umgang mit Gruppen wieder näher bringen und ihnen zeigen, dass sie nicht überall ausgegrenzt werden.

Der Träger realisiert über Betreuer und Einrichtungsleiter eine dem Fall angemessene Elternarbeit, sofern das über die gegebene Entfernung möglich ist. Dabei sollen ggf. in Verbindung mit einer ambulanten Therapie (Zusatzleistung) Negativerfahrungen aufgearbeitet und ggf. eine normale Fernbeziehung im Sinne einer Verselbständigung aufgebaut werden. In Einzelfällen werden dauerhaft unterbrochene Kontakte zu Familienteilen oder leiblichen Eltern und Geschwistern pädagogisch begleitet wieder hergestellt.

2.2.5 Methodenbeschreibung

Durch die Bindung an den Betreuer, den Mitbewohner und an die Hof- bzw. Dorfgemeinschaft, sollen die meist aus großstädtischem Randmilieu vorliegenden Verhaltensmuster selektiv überwunden werden. Über einen begleiteten pädagogischen Prozess der durch das Zusammenleben und die gemeinsame Alltagsbewältigung initiiert wird, sollen positive Verhaltensmuster entwickelt werden. Diese sollen den Jugendlichen helfen in der deutschen Gesellschaft zurecht zu kommen und Probleme entsprechend der hiesigen Normvorstellung zu lösen.

Die Jugendlichen sollen bis zur Selbständigkeit betreut werden. Ziel ist es, den Betreuungsaufwand von einer Vollzeitbetreuung mit Personenschlüssel 1:1 oder 1:2 stufenweise zu reduzieren und im Rahmen einer ambulanten Maßnahem auslaufen zu lassen. Dabei soll der Betreuer- und Wohnraumbezug möglichst über die gesamte Zeit aufrecht erhalten bleiben.

Projektbausteine, die zur Erreichung des pädagogischen Ziels eingesetzt werden können:

1. Gemeinsames Wohnen in einer Projektwohnung

· Erlernen von Sozialen Kompetenzen

· Bewältigung von Konfliktsituationen

· Auseinandersetzung/Kennen lernen/Integration in die deutsche Gesellschaft

· Verselbstständigung

2. Mitarbeit in der landwirtschaftlich geprägten Umgebung

· Erweiterung des sozialen Umfeldes im Rahmen eines Normalisierungsprozesses

· Erlangen praktischer Fertigkeiten im Umgang mit landwirtschaftlichen und handwerklichen Elementen

· Praktische Arbeit als Quell von Anerkennung zu erleben

3. Betreuung von Haustieren

· Erlernen von Verantwortung für konkrete Aufgaben, die man freiwillig übernommen hat

· Schaffung von emotionalen Bindungen, Verantwortungsgefühl und Selbstbewusstsein

4. Schulbesuch in umliegenden Schulen

· Räumliche Distanz als Steuerungsinstrument für die Integration in Peer-Groups

· Auswahl des geeigneten Schultyps

5. Berufsförderung und –ausbildung

· Gezielte Beteiligung von umliegenden mittelständigen (Handwerks-) betrieben

· Vorbereitende Motivation durch begleitenden Praktika

· Betriebliche Ausbildung in Familienbetrieben

6. Integration in eine Wohngemeinschaft

· Zusammenleben mit den Bewohnern des Hofes/Hauses

· Aufbau eines sozialen Nahumfeldes, das über die Betreuung hinauswirken kann

7. Elternarbeit

· Gestaltung und Begleitung von Kontakten zur Herkunftsfamilie im Rahmen des Hilfeplanes


3 Beschreibung der zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen gemäß SGB VIII

3.1 Benennung der einzelnen zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen

Es werden zusätzliche individuelle Zusatzleistungen in folgenden Bereichen angeboten, sofern diese Leistungen nach Maßgabe des Hilfeplanes erforderlich sind und nicht vom Jugendamt selbst bei einem anderen Leistungserbringer vertraglich gebunden werden :

a) besondere schulische Förderung

b) besondere berufspraktische Förderung durch informelle Betriebspraktika

c) therapeutische Aufarbeitung psychologischer Problemlagen

d) besondere Integrationshilfen im Freizeitbereich

e) Persönlichkeits- und emotionales Training

f) Klärung familiärer Problemlagen, Kontaktaufbau


3.2 Darstellung der zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen a)

3.2.1 Kurzbeschreibung der Zusatzleistung

Fernschulprogramm (z.B. Flex-Fernschule), schulische individuelle Lernhilfe bei Bedarf, LER-Kurse bei Lese-Rechtschreibschwäche. Eine Zusatzleistung liegt vor, wenn der Träger die Leistung selbst zusätzlich über das normale Maß hinaus erbringt (bei individueller Nachhilfe) oder vom Jugendamt beauftragt wurde, eine entsprechende kostenpflichtige Leistung selbst zu binden und in finanzielle Vorlage zu gehen.

3.2.2 Ziele der Zusatzleistung

Ausgleich der durch die bisherige Sozialisation entstandenen schulischen Defizite unter Berücksichtigung der vorhandenen sozialen Problematik. Erfolgreiche Angleichung des Verhaltens- und Leistungsniveaus an das einer Regelschule in der entsprechenden Klassenstufe/erfolgreicher Schulabschluss. Vermittlung und Begleitung eines Fernschullehrganges (Flex-Fernschule) mit dem Ziel eines Hautschulabschlusses /Aufarbeitung von Teilleistungsschwächen. Gesamtziel: Normalisierung der Schulsituation, Schaffung einer guten Ausgangsposition für den Start ins Arbeitsleben.

3.2.3 Zielgruppe der Zusatzleistung:

Kinder und Jugendliche mit signifikanten schulischen Defiziten. Kinder und Jugendliche mit durchschnittlicher und unterdurchschnittlicher Intelligenz. Schulverweigerer. Kinder und Jugendliche, deren soziale Grundkompetenz in Gruppensituationen nicht ausreicht, um sich dem lernen mit Erfolg zu widmen.

3.2.4 Leistungsinhalte

· Individuelle Nachhilfe und Motivation für den Besuch der Regel- bzw. Berufsschule über das normal übliche Maß hinaus.

· Absicherung der Einzel-Fremdbeschulung durch Flex. Begleitung des Lernprozesses

· Kostenpflichtige Inanspruchnahme geeigneter Therapien für Teilleistungsschwächen (z.B. LER-Kurs für Lese-Rechtschreibschwäche)

3.2.5 Methodenbeschreibung

Finanzielle Bindung von geeigneten Fremdleistungen. Verstärkter Einsatz von zusätzlichen pädagogischen eigenen Hilfskräften mit Aufbau eines persönlichen Kontaktes zum jungen Menschen.


3.3 Darstellung der zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen b)

3.3.1 Kurzbeschreibung der Zusatzleistung

Berufliche Integration von betreuten Jugendlichen in Klein- oder Familienbetriebe.

3.3.2 Ziele der Zusatzleistung

Schaffung einer langfristigen beruflichen Perspektive über eine betrieblichen Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. Umgehung der 1. und 2. Schwelle zum Arbeitsmarkt. Schaffung einer sinnvollen Tagesstruktur für schulferne oder nicht beschulbare Jugendliche.

3.3.3 Zielgruppe der Zusatzleistung

Jugendliche, deren schulische Laufbahn abgeschlossen ist und die für Fördermaßnahmen der überbetrieblichen Ausbildungsförderung nicht geeignet erscheinen.

3.3.4 Leistungsinhalte

Besondere Unterstützung eines Klein- oder Familienbetriebes, in dem der Jugendliche ein unbezahltes Praktikum mit der realen Perspektive auf eine betriebliche Lehrstelle absolvieren kann. Begleitung des Praktikums und der Ausbildung, Beratung und Training des Arbeitsteams. Ggf. muss vom Träger zeitweise ein zusätzlicher Anleiter gestellt werden oder besondere schulische Unterstützung gegeben werden.

3.3.5 Methodenbeschreibung

Den jungen Menschen wird ein geeignetes Sozialisationsfeld geschaffen, in dem sie für erbrachte Leistungen ausschließlich positive Rückmeldungen erhalten. Damit wird ein Prozess positiver Verstärkung in Gang gesetzt und das Selbstwertgefühl sowie die Leistungsmotivation gesteigert. Über die gezielte Entwicklung von Qualitäten wie Fleiß, Pünktlichkeit, Einsatzbereitschaft und Höflichkeit werden gegenüber dem potentiellen Lehrherrn Nachteile aus der schlechteren schulischen Ausgangslage wettgemacht. Dazu notwendig ist eine stufenweise Erhöhung der Erwartungen an den Jugendlichen und die Beratung und Unterstützung des potentiellen Lehrherren ggf. durch pädagogische Zusatzkräfte.


3.4 Darstellung der zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen c)

3.4.1 Kurzbeschreibung der Zusatzleistung

Wahrnehmung eines für den Jugendlichen geeigneten Angebotes in den Bereichen Tiefen- oder Verhaltenspsychologie, sofern die Leistung nicht von der Krankenversicherung oder vom Jugendamt direkt übernommen wird.

3.4.2 Ziele der Zusatzleistung

Aufarbeitung psychologischer Indikationen unterhalb einer akuten Psychose. Ziel ist es, die sozialpädagogische Kontinuität auch in problematischen Situationen so weit wie möglich zu erhalten und keine weiteren Brüche durch längerfristige Klinikaufenthalte zuzulassen.

3.4.3 Zielgruppe der Zusatzleistung

Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer psychischen Störung akut oder perspektivisch beeinträchtigt sind, ohne dass die Einstufung nach § 35a SGB VIII gegeben ist. Typische Beispiele sind nicht verarbeitete Trennungssituationen in der Familie, erlittene Traumata in Missbrauchs- und Misshandlungssituationen oder Ausgrenzungs- und Mobbingerfahrungen.

3.4.4 Leistungsinhalte

Legt der Therapeut individuell fest. Aufgrund der gegenwärtigen Situation in dem Bereich ist damit zu rechnen, dass die therapeutische Leistung privat erfolgt.

3.4.5 Methodenbeschreibung

Aufbau langfristiger Kontakte zu geeigneten Fachkräften, die somit Einblick in die besondere Lebensform und Lebenserfahrung von typischen Bewohnern unserer Einrichtung gewinnen und mit denen ein fachlicher Dialog effektiv ist.


3.5 Darstellung der zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen d)

3.5.1 Kurzbeschreibung der Zusatzleistung

Umfassende und gezielte Integration in sichere Freizeitumfelder vorzugsweise in Jugendverbänden. Daraus können einmalig oder regelmäßig überdurchschnittliche Kosten entstehen, die vom Grundbedarf „Kultur und Freizeit“ nicht gedeckt sind.

Beispiele: Angelverein (Ausrüstung, Angelprüfung mit Lehrgang, Anleitung)

Turniertanz (Beiträge, Auftrittsreisen, Auftritts- und Trainingskleidung)

Pfadfinder (Beiträge, Beiträge für Maßnahmen, Ausrüstung, Begleitung)

3.5.2 Ziele der Zusatzleistung

Pädagogische Erreichbarkeit eines großen Teils des Sozialisationsfeldes Freizeit, Steuerung der Peer-Kontakte. Schaffung von sicheren, aber vollwertigen Erlebensräumen mit Gleichaltrigen. Schaffung von Alternativen zu jugendlichen Subkulturen. Verwirklichung von besonders angestrebten oder besonders förderlichen Beschäftigungen.

3.5.3 Zielgruppe der Zusatzleistung

Jugendliche, die durch vormalige Zugehörigkeit zu negativen Milieus oder Subkulturen (Rechtsradikale, Punks, Satanisten) gefährdet sind und offen sind für ein gleichwertiges alternatives Angebot. Ebenfalls zielt dieses Angebot auf die Jugendlichen, deren bisherige Erfahrungen in Gruppen von Mobbing und Ausgrenzung geprägt sind. Für die Jugendlichen ergibt sich so die Möglichkeit positive Erfahrungen in Gruppen zu sammeln- Das Angebot soll insbesondere Kinder und Jugendliche in der Pubertät ansprechen.

3.5.4 Leistungsinhalte

Ehrenamtlich geleitete, wertegeprägte Jugendverbände bieten sichere Sozialisationsräume für soziale Erfahrungen und Partizipationsmöglichkeiten. Insbesondere unser wichtigster Partner, der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, aber auch Jugendfeuerwehr oder Sportverein sind für unser Klientel meist völlig neue Erfahrungen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass bildungsferne Schichten meist in den Jugendverbänden kaum vertreten sind und diese dieses Klientel auch aus Selbstschutz vor Überforderung meist diskret ausgrenzen. Hier muss der Träger der Einrichtung Entlastung und Begleitung personeller Art anbieten bzw. im Extremfall ein entsprechendes Angebot anregen.

3.5.5 Methodenbeschreibung

Im Rahmen der Vorbereitung werden Interessen des jungen Menschen eruiert bzw. neu geweckt. Diese sollen dann in der pädagogischen Arbeit bis zum konkreten Wunsch weiterentwickelt werden, Freizeit im Verein zu verbringen und vordergründig dort Peer-Kontakte zu suchen. Der Träger kann über sein zweites Angebotsfeld nach § 11/12 KJHG umfangreiche Angebote an den ausgewählten Verein machen, die eine solche Kooperation auch für die ehrenamtliche Jugendgruppe interessant macht. Die Werte des Jugendverbandes und der Kontakt mit Gleichaltrigen mit völlig anderem Erfahrungshintergrund schaffen die positiven sozialen Lernerlebnisse für den jungen Menschen, um ihn den Milieuwechsel als Gewinn erfahren zu lassen.


3.6 Darstellung der zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen e)

3.6.1 Kurzbeschreibung der Zusatzleistung

Persönlichkeits- und emotionales Training durch erlebnispädagogische Ansätze, Reiten und Krisenintervention.

3.6.2 Ziele der Zusatzleistung

Abbau von Persönlichkeitsdefiziten, insbesondere Selbstwertproblematiken. Förderung positiver Persönlichkeitseigenschaften wie Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist und Vertrauen. Auffangen von Krisensituationen in gesichertem Setting bei guten Transfermöglichkeiten aufgrund von personeller Kontinuität.

3.6.3 Zielgruppe der Zusatzleistung

Alle Kinder und Jugendlichen der Einrichtung, Kriseninterventionen nur für akute Bedarfsfälle.

3.6.4 Leistungsinhalte

Nach individuellem Bedarf.

Outdoortouren mit Zelt und Boot (Wanderrafting), Reitstunden oder Reitbeteiligung, therapeutisches Reiten, Kriseninterventionen bis zu 1 Monat.

3.6.5 Methodenbeschreibung

Über eigene Ressourcen oder Partner werden pädagogisch notwendige Aktionen geplant und vorrangig in der näheren Umgebung umgesetzt. Insbesondere bei reittherapeutischen Ansätzen ist Kontinuität und Beteiligung ganz wichtig. Insbesondere körperlich determinierten Jugendlichen kann eine echte Herausforderung geboten werden. Der Träger versteht den erlebnispädagogischen Ansatz so, dass ein konkretes pädagogisches Ziel formuliert, in der erlebnispädagogischen Situation umgesetzt und im Transferprozess für den Alltag wirksam gemacht wird.

Kriseninterventionen schaffen den gesicherten Rahmen (meist im Ausland), um Problemsituationen ohne Einfluss anderer Personen oder Entweichungstendenzen zu klären und ggf. Zeit für eine Hilfeplanänderung zu gewinnen.

3.6.6 Fazit

Prinzipielle Maxime der Zusatzleistungen ist grundsätzlich der Abbau besonderer individueller Defizite. Diese können sehr unterschiedlich sein und sind in den problematischen Sozialisationsbedingungen begründet. Ziel ist es, die Defizite auszugleichen bzw. deren Folgen auf das Einzelbetreuungssetting zu minimieren (siehe auch Normalitätsprinzip). Grundlage dieser Zielvorgabe ist die Feststellung, dass die sozialpädagogische Intervention primär bzw. grundlegend bzgl. der Überwindung der Defizite in den anderen Bereichen ist. Alle Zusatzleistungen sind in verkürzter Form auch Bestandteil der Grundleistung, die individuell notwendige Intensität und der damit erhöhte Aufwand machen sie zur Zusatzleistung.

4 Grundlagen für die Leistungserbringung

4.1 Personal

Wichtigster Ansatz der Einrichtung ist die Erarbeitung und Umsetzung eines individuellen Hilfe- und Erziehungsplanes für jeden Klienten. Die Einrichtung ist kein Heim mit einer festen pädagogischen Konzeption und an einen Standort gebundenen Mitarbeiterstruktur. Sie ist vielmehr ein Rahmen für Betreuungsverhältnisse, in denen die individuelle Arbeit mit den Jugendlichen durch organisatorische und Teamsynergieeffekte besser geleistet werden kann.

Die Mitarbeiter, die im Rahmen der §§ 34 und 35 SGB VIII arbeiten, sind an die Betreuung eines oder zwei konkreten Jugendlichen gebunden. Neben dieser Vollzeitstelle stellt der Träger unterstützende Strukturen und Ressourcen zur Verfügung, insbesondere Beratung/Supervision und Vertretung auch in Notfallsituationen durch Fachkräfte.

Die Betreuungsdichte ist mit der einer Vollzeitbetreuung gleichzusetzen, aber auf Grund der personellen Kontinuität pädagogisch wesentlich effektiver. Das Ausscheiden eines Jugendlichen aus der Einrichtung hat regelmäßig auch Arbeitsstellenwechsel innerhalb des Trägers für den Mitarbeiter zur Folge. Es gibt kein Schichtsystem, sondern eine Betreuung mit Gesamtverantwortung für die zeitliche Gestaltung und flexiblem Jahresarbeitsbudget, welches im Jahresdurchschnitt mind. 40 Wochenstunden entspricht. Dem entspricht die Mitwohnsituation und die geforderte ständige Erreichbarkeit. Dabei wird eher auf eine extensive Betreuungskonzeption gesetzt und zusammen mit Praktikanteneinsatz eine Betreuungsdichte (Kontaktzeit) von 70 Stunden pro Woche abgesichert.

Jeder Mitarbeiter ist für die Einhaltung des mit der Projektleitung und dem einweisenden Jugendamt detailliert und individuell ausgearbeiteten Hilfe- und Erziehungsplanes selbst verantwortlich.

Konkret werden im Projekt 5 Plätze 5-10 Fachkräfte und der Einrichtungsleiter beschäftigt sein. Dazu kommen mind. 3 pädagogische Hilfskräfte wie Praktikanten im BA-Ausbildungsgang Sozialpädagogik. Die Kooperation innerhalb der Einrichtung findet Sinnvollerweise auf der Leitungsebene statt. Um organisatorische Aspekte sicher zu stellen wird im Einzelfall auch gemeinsamen in pädagogischen Handlungsfeldern agiert.

Aufgabe des Einrichtungsleiters ist es u.a. in regelmäßigen Einzelberatungen und kurzfristigen Gesprächen Betreuungs- und individuelle Probleme gemeinsam mit den Betroffenen zu reflektieren. Durch den Träger werden ausreichende externe Reflexionsmöglichkeiten sichergestellt. Einzelsupervision ist notwendiger Bestandteil der fachlichen Sicherung der Betreuung.

Alle Mitarbeiter wurden weitestgehend, insbesondere über Sichtung des Strafregisterauszuges und im Rahmen einer sorgfältigen Personalauswahl auf ihre Eignung im Sinne das § 72 (1) SGB VIII überprüft. Die Qualifikation ist staatl. anerkannter Dipl.-Sozialpädagoge (FH oder BA) oder staatl. anerkannter Erzieher mit einschlägiger Berufserfahrung. Eine Stellenplatzbeschreibung liegt der Leistungsbeschreibung bei.


4.2 Räumliche Struktur der Einrichtung


Die Einrichtung ist als Verbundeinrichtung innerhalb Thüringens konzipiert. Sie besteht aus einzelnen professionell gestalteten Betreuungsstellen in unterschiedlichen Orten und Kreisen Thüringens. Jede Betreuungsstelle ist individuell für die zu betreuenden Jugendlichen ausgesucht. Neuaufnahmen führen meistens zur Schaffung eines neuen Standortes. Die Einrichtungsleitung erfolgt aus der Geschäftsstelle Erfurt.


4.3 Kooperation

Die Räumliche Dezentralität bedingt eine Vielzahl von Partnern, mit denen wir im Rahmen der Betreuung permanent oder fallbezogen zusammenarbeiten. Dabei werden insbesondere umfangreiche individuelle Kooperationskonzepte mit Schulen, die von den von uns betreuten Jugendlichen besucht werden erarbeitet und umgesetzt.

Ständige Kooperationspartner bzgl. Freizeitgestaltung sind:

· Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder LV Thüringen e.V. mit Ortsgruppen in Jena, Erfurt, Bad Blankenburg und Rastenberg

Im schulischen Bereich kooperieren wir ausschließlich mit der

· Flex Fernschule

Ständiger Partner bzgl. Kriseninterventionen, Reitmöglichkeiten und Feriengestaltung ist

· der Farbenkinderhof in Freienorla

Wechselnde Kooperationspartner sind insbesondere Schulen derzeit:

· Jugendberufsförderung Erfurt

· Regelschule Bad Blankenburg


4.4 Qualitätssicherung

Da die Einrichtung ggf. sehr unterschiedliche pädagogische Konzepte und Erziehungsansätze gleichzeitig absichert, ist eine Qualitätssicherung über das einweisende Jugendamt über die Projektleitung für jede einzelne Maßnahme zu leisten. Die Einrichtungsleitung sichert Supervision und Teamberatung ab, Fortbildung liegt im Ermessen der einzelnen Mitarbeiter, wird aber von der Einrichtungsleitung unterstützt.

Betroffenenzufriedenheit wird in persönlichen Kontakten informell eruiert. Aufgrund der hohen Kosten der Maßnahme ist die Zufriedenheit der jungen Menschen mit der Einrichtung Grundvoraussetzung für die Gewährung der Hilfe in dieser Form durch das belegende Jugendamt.

4.4.1 Qualitätsentwicklung

Planung im Bezug auf die Einrichtung

Die Einrichtung wird perspektivisch erweitert und bei 20 Plätzen stabilisiert. Dabei sollen zunehmend Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, denen Ausgrenzung und Stigmatisierung seitens der Mitbewohner oder des Personals anderer Jugendhilfeeinrichtungen oder im Alltag begegnen.

Planung im Bezug auf die Leistungen

Im Rahmen der Betreuung nach § 34 und § 35 SGB VIII steht und fällt die Maßnahme mit der Qualität des Betreuers und der Auswahl der Jugendlichen, die sich den Wohnraum mit dem Betreuer teilen. Zur Qualitätssteigerung der Leistung trägt insbesondere eine personelle Kontinuität der Betreuer bei. Wir erwarten uns daraus eine erhebliche Qualitätsverbesserung.

Des weiteren ist die Einrichtung bestrebt, immer mehr individuelle Erziehungsleistungen in die Grundleistung einzubinden.

Planung im Bezug auf die Grundlagen der Leistungserbringung

Die Nachhaltigkeit der Personalplanung soll durch die Fortsetzung des BA-Ausbildungsprogramms zum Sozialpädagogen weiter gestärkt werden. Es werden neue Standorte dazukommen, andere im Rahmen der Verselbständigung aufgegeben werden. Wir sind insbesondere auf der Suche nach neuen Partner im Bereich der beruflichen Ausbildung und werden dort unsere Basis verbreitern.

Eine Aufgabe für die Zukunft ist die weitere Verbesserung der Partizipation unserer betreuten jungen Menschen, ohne formale Gremien wie Heimrat etc.. Auch hier gilt in unseren Überlegungen in erster Linie das Normalitätsprinzip.

Die Einrichtung wird sich ihre erlebnispädagogische Ausrichtung erhalten und ausbauen. Der Träger plant eine europaweite Weiterbildung im Bereich Erlebnispädagogik durchzuführen, werden davon natürlich auch die eigenen Mitarbeiter profitieren.



Erfurt, den 30.09.2007



Erarbeitet: Frank Kröner (Dipl.-Sozialpädagoge)